Meinung: Der Strommarkt muss der Physik folgen. PV-Anlagen werden bei einem Überangebot an Strom oft abgeschaltet. Hier sind dringend gesetzliche Änderungen nötig, um diese Energieverschwendung zu beenden.
Gemäß Paragraf 51 des EEG wird bei negativen Strompreisen während sechs aufeinander folgenden Stunden für diesen Zeitraum keine Marktprämie für Strom aus den meisten ab 2016 gebauten EEG-Anlagen gezahlt. Wegen des Ausbaus erneuerbarer Energien kommt es immer häufiger zu solchen Phasen, was zu Problemen bei der Direktvermarktung führt.
Eigentlich sollte das Nutzen von Erzeugungsanlagen Vorrang vor dem Abregeln haben, was allerdings bislang bloße Theorie ist. In der Praxis führt der Paragraf 51 dazu, dass Photovoltaik-Anlagen oft abgeschaltet werden, wenn das Strom-Angebot die Nachfrage übersteigt. Fossile Kraftwerke bleiben dagegen wegen ihrer fehlenden Flexibilität am Netz. Die Marktsituation bestimmt also, was geschieht, nicht die Physik. Eine inakzeptable Verschwendung erneuerbarer Energie und eine Behinderung der Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen und Speichern.
Parallel zur Abschaltung der PV-Anlagen verweigern derzeit große Netzbetreiber die Lieferung von Strom aus dem Netz an Mega-Batterien dort, wo auch Einspeisung möglich ist. Resultat: Speichersysteme an PV-Anlagen rechnen sich kaum, denn marktgetrieben eingesetzte Speicher erhalten genau in den Zeiten Strom, in denen die PV-Anlagen abgeregelt werden. Damit werden erhebliche Lastspitzen erzeugt. Markt und Physik laufen also nicht synchronisiert. Aus Sicht der Netzbetreiber ist deren Verhalten verständlich, weil es keine Definition von Netzdienlichkeit gibt – systemisch, also ganzheitlich betrachtet, ist es widersinnig.
Was wir brauchen, ist, dass sich der Markt den physikalischen Gesetzen unterordnet. Das wäre der Fall, wenn in den PV-Anlagen erzeugter Strom bei einem Überangebot direkt zu den Speichern geleitet würde. Das allerdings passiert nicht, weil die das Geschehen bestimmenden Marktmodelle nichts mit physikalischen Zusammenhängen zu tun haben sowie Verordnungen zwischen Grün- und Graustromspeichern unterscheiden. Ohne Notwendigkeit ist so das System äußerst komplex und nicht mehr steuerbar.
Wie sich das ändern lässt? Wir müssen endlich aufhören, zwischen grauem und grünem Strom zu differenzieren. Es gilt, zu akzeptieren, dass der in Anlagen für Erneuerbare Energien erzeugte Strom das System führt. Es ist kaum übertrieben, dies als einen Paradigmenwechsel zu bezeichnen. Der ist absolut nötig, um die beschriebenen Fehler, die ökonomisch und ökologisch sinnloses Verhalten bedeuten, zu eliminieren. Als neues Paradigma muss sich der Vorrang für erneuerbaren Strom etablieren, denn allein eine solche Denkweise wird uns dem Ziel einer zu 100 Prozent nachhaltigen Energieversorgung näherbringen.
Speicher gehören zum Netz
Außerdem wichtig: Das Unbundling sollte überdacht werden, denn es verhindert gesamtheitliches Denken. Speicher gehören zum Netz und müssen über Netznutzungsentgelte finanziert werden. So ließe sich der Netzausbau reduzieren, was enorme Kosten sparen würde. Zudem sollten, zweitens, Erzeuger regenerativen Stroms dazu verpflichtet werden, Speicher an ihren Anlagen zu bauen. Deren Steuerung durch den Netzbetreiber muss entsprechend vergütet werden. Fazit: Wir benötigen ein System, bei dem der Markt die Physik abbildet und nicht umgekehrt. Nur so lässt sich die Nutzung großer Speicher mit Netzstabilität und wirtschaftlichem Betrieb in Einklang bringen.

(v. li. n. re.): Landrat Peter Berek, SWW-Geschäftsführer Marco Krasser, Wilfried Karl (Geschäftsführer der battery xgrid GmbH), Bürgermeister Nicolas Lahovnik beim Spatenstich in Holenbrunn.