Von der Standortwahl bis zur Inbetriebnahme.
Die Planung von Anlagen zur Erzeugung nachhaltigen Stroms aus Windenergie ist sehr komplex. Zunächst einmal gilt es, geeignete Standorte zu finden – und die müssen nicht nur windreich sein, sondern auch gesetzliche Anforderungen erfüllen (wie etwa den Mindestabstand zu Wohnbebauungen, Schallschutz etc.) sowie naturschutzrechtliche Vorgaben. Zudem ist die Zuwegung zu prüfen, der Einfluss von Seismologie, die Luftfahrt am Standort. Die WINOB nutzt unter anderem auf Geoinformationssystemen (GIS) basierende Datenbanken, um maximale Umweltverträglichkeit zu gewährleisten. Um die Wirtschaftlichkeit abzuschätzen, werden Ertragsprognosen erstellt, in welche die Windgeschwindigkeiten und Klimadaten am betrachteten Standort einfließen. Von Relevanz ist außerdem, ob die ins Auge gefassten Flächen überhaupt zu pachten sind.
In einem zweiten Schritt folgt die Entwicklung der Windkraftanlagen für den identifizierten Standort. Nun müssen Fragen nach der Größe und Leistung oder auch dem Netzanschluss beantwortet werden. Außerdem werden die Antragsunterlagen erarbeitet und stimmt man sich mit den für die Genehmigung zuständigen Behörden ab. Schritt drei beinhaltet den Bau, der mit der Zeitplanung beginnt und über das Einholen von Angeboten und die Auftragsvergabe sowie die Installation selbst bis zur Endabnahme reicht. Im abschließenden vierten Schritt geht es um den Betrieb und den Anschluss an das Stromnetz.
Im Einklang mit Natur- und Artenschutz
WINOB GmbH nimmt gesetzliche Vorgaben sehr ernst
Für die WINOB ist es selbstverständlich, bei ihren Windparks die strengen gesetzlichen Vorgaben zum Natur- und Artenschutz einzuhalten. Insbesondere wird der Schutz von Fledermäusen gewährleistet. Kommen gefährdete Fledermausarten im Bereich von Windkraftanlagen vor, werden diese zeitweise abgeschaltet, was insbesondere in lauen Sommernächten nötig sein kann. Zudem wird untersucht, wo welche Vogelarten brüten und der vorgeschriebene Mindestabstand der Windräder zu Nistplätzen und Jagdrevieren windsensibler Arten beachtet. Bei Groß- und Greifvögeln bedeutet das einen Schutzradius von bis zu 3.000 Metern. Zudem beinhalten alle Planungen von Windparks die Schaffung ökologisch wertvoller Ausgleichsflächen in der Umgebung.

Illustration: KI